You are currently viewing 7 logische Gründe für einen Immobilienmakler

7 logische Gründe für einen Immobilienmakler

  • Beitrags-Autor:
  • Lesedauer:9 min Lesezeit
“Ein Immobilienmaklerbüro beauftragen? Brauche ich nicht! Da schalte ich einfach ein Inserat auf Willhaben und spare mir die Provision!” So oder ähnlich denken viele Menschen, die ihre Immobilie an den Mann bringen möchten (oder womöglich müssen). Durch die im Rahmen der Digitalisierung entstandenen Plattformen wie willhaben.at oder immoscout24.at werde immerhin das Netzwerk eines Immobilienmaklers nicht mehr gebraucht. Und durch die Immobilie führen kann der Verkäufer doch wohl selbst am besten… An dieser Stelle könnte dieser Blogpost auch schon vorbei sein, gäbe es nicht zahlreiche Gründe, weshalb diese Argumentation nur bedingt greift und sie dennoch einen Immobilienmakler mit dem Verkauf ihrer Immobilie betrauen sollten. Hier sind 7 davon:

Überblick

1. Kennen Sie den Immobilienmarkt ausreichend gut, um den Wert Ihrer Immobilie zu schätzen?

Die erste Hürde beim Verkauf ohne Immobilienmakler ist gleichzeitig eine der bedeutendsten: Das Festlegen des Verkaufspreises der Immobilie. Denn, den Wert einer Immobilie zu bestimmen ist kein leichtes Unterfangen. Private, die an den Verkauf Ihrer Immobilie denken, sollten daher eher Abstand davon nehmen. Wer ohne objektive Anhaltspunkte einfach mal einen Preis anschlägt läuft Gefahr, entweder zu günstig zu verkaufen oder aber potenzielle Interessenten mit einem unrealistischen Wunschpreis abzuschrecken und so erst gar nicht ins Gespräch zu kommen. In beiden Fällen wird dies dem Verkäufer üblicherweise erst viel später klar, womit entweder viel Geld oder Zeit – oder beides – verloren ist.
Oftmals wird die ohnehin bereits schwierige Einschätzung einer Immobilie durch die emotionale Bindung eines Eigentümers zusätzlich erschwert. Auch Online-Bewertungstools können naturgemäß nur eine ungefähre Einschätzung liefern.
Aufgrund der Komplexität der Immobilienbewertung wird hierzu ein eigener Artikel erscheinen. An dieser Stelle seien lediglich einige wichtige Faktoren erwähnt, die jedenfalls bei einer Hausbewertung zu berücksichtigen sind: Lage & Mikrolage Art & Größe des Hauses Zustand/Bauart Bestehende Rechte am Grundstück Ausbaumöglichkeiten Energieeffizienz Ausstattung …

2. Haben Sie die Zeit und Fähigkeiten, ein professionelles Marketingkonzept zu entwerfen?

Ein Inserat auf Willhaben zu schalten ist das Eine. Ein Inserat ansprechend und vor allem aussagekräftig zu gestalten, das Andere. Wenn Sie sich beim Verfassen von Texten schwer tun, dann wird Erstellung des Inserats wohl zur Qual für Sie werden. Ein potenzieller Interessent möchte nämlich sowohl eine allgemeine Beschreibung zum Objekt, als auch Auskünfte zur Ausstattung, Lage usw. haben. Außerdem fragt Sie Willhaben bspw. nach dem Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor Ihrer Immobilie, da diese Angaben seit 2012 in einem Inserat enthalten sein müssen. Sind Ihnen diese Begriffe unbekannt, so dürfen wir Ihnen unseren Beitrag zum Energieausweis empfehlen.
Besonders bei Häusern, die speziell auf seine ursprünglichen Eigentümer zugeschnitten wurden, ist es nicht unüblich, dass die Schaltung eines Inserates nicht ausreicht. In diesen Fällen profitieren Sie nochmal besonders von der Engagierung eines Immobilienmaklers. Im Normalfall besitzt dieser eine Datenbank von vorgemerkten Interessenten, welche gezielt kontaktiert werden können. Außerdem wird ein guter Immobilienmakler gerne für Sie ein individuelles Marketingkonzept erstellen, welches über gezielten Print- bzw. Onlineanzeigen bis hin zu virtuellen Besichtigungen reichen kann.

3. Sind Sie vertraut mit der Erstellung von Exposés und dem Produzieren hochwertiger Fotos?

Wenn sich dann der erste Interessent bei Ihnen meldet, sollten Sie ein Exposé parat haben. Neben Detailinformationen über das Objekt selbst, sollte das Exposé mit hochwertigen Fotos überzeugen. Zwar verfügt quasi jeder von uns über ein Smartphone und damit eine qualitätvolle Kamera. Das heißt allerdings noch lange nicht, dass auch die damit geschossenen Fotos qualitätvoll sind. Ein Immobilienmakler mag zwar kein Profifotograf sein – er hat allerdings viel Erfahrung, wenn es darum geht, die zu verkaufende Immobilie und ihr Innenleben gekonnt in Szene zu setzen.

4. Sind Sie für Interessenten ständig erreichbar?

Angenommen, Ihre Entscheidung zum Verkauf Ihrer Immobilie fußt nicht auf dem Verlust Ihres Jobs, werden Sie vermutlich einer Arbeit nachgehen. Erlaubt es Ihre Arbeit, ständig für Interessenten erreichbar zu sein – egal ob per E-Mail oder Telefon? Vermutlich nicht. Und falls doch, angenehm ist es keinesfalls. Selbstverständlich werden Sie auch nach der Arbeit und vor allem an Wochenenden von Interessenten kontaktiert werden. Diesen gilt es sogleich sämtliche Unterlagen des Verkaufsobjektes zukommen zu lassen, für Rückfragen vorbereitet zu sein usw. Ich vermute, dass Sie auf diesen (zusätzlichen) Stress gerne verzichten.

5. Haben Sie die Zeit und Kenntnisse, eine Besichtigung professionell durchzuführen?

Auch wenn der Interessent bereits Fotos des Hauses begutachten konnte, entscheidend ist die Besichtigung vor Ort. Für den Verkauf der Immobilie ist es somit essentiell, dass der erste Besichtigungsrundgang einen besonderen Eindruck beim potenziellen Käufer hinterlässt. Ein Immobilienmakler weiß damit umzugehen und rückt Ihre Immobilie ins rechte Licht. Außerdem hat der Makler einen objektiven Blick auf Ihr Zuhause, welcher dabei hilft, Mängel zu erkennen, die Sie vermutlich nicht oder nicht mehr im Auge haben (und Mängel müssen einem potenziellen Verkäufer bekanntgegeben werden -> Stichwort Haftung!).
Obendrauf brauchen Sie sich nicht um die Organisation der Besichtigungstermine zu kümmern. Dies übernimmt selbstverständlich ebenso Ihr Immobilienmakler. Außerdem: Wollen Sie Ihr wohlverdientes Wochenende wirklich damit zubringen, Interessenten durch Ihr Haus zu führen?

6. Können Sie Interessenten über sämtliche rechtlich relevanten Umstände aufklären?

Beim Hausverkauf gilt es auch in rechtlicher Hinsicht einiges zu beachten. Von der Vorlagepflicht des Energieausweises über die Aufklärung über Mängel jeder Art bis hin zur Erstellung des Kaufvertrages gibt es vieles zu beachten. Beim Privatverkauf sind Sie es, der dafür haften. Wird allerdings ein seriöser Immobilienmakler für Sie tätig, so dürfen Sie sich auf dessen Wissen um die Rechtslage verlassen. Da der Makler für seine Angaben haftet, wird er sämtliche rechtlich relevanten Umstände erfragen bzw. diverse Unterlagen auch selbst einholen. Hierzu zählen grundbücherliche Rechte, diverse Bewilligungen, Energieausweis, Wohnungseigentumsvertrag uvm.

7. Bezahlung des Immobilienmaklers nur im Erfolgsfall!

Das wohl Beste am Engagieren eines (seriösen) Immobilienmaklers: Die Provision wird nur im Erfolgsfall fällig! D. h., sollte nach Ablauf des Alleinvermittlungsauftrags kein für Sie zufriedenstellendes Angebot vorliegen, müssen Sie auch nicht verkaufen und der Makler geht leer aus. Dann können Sie bspw. entweder einen anderen Makler beauftragen oder immer noch selbst verkaufen.

Fazit

Ein erheblich geringerer Verwaltungs- und Vermarktungsaufwand, die Aussicht auf einen optimalen Verkaufspreis und nicht zuletzt die Gewissheit, den Hausverkauf rechtlich korrekt abzuwickeln, sind Gründe dafür, auf einen Privatverkauf zu verzichten und stattdessen einen Immobilienmakler zu beauftragen.

Ebenso lesenswert

Folge uns auf Social Media

Disclaimer Die Inhalte dieses Blogs werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der abrufbaren Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder. Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter (“externe Links”). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle dieser externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.